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Allgemeines zum Sportküstenschifferschein |
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Der Sportküstenschifferschein wurde 1999 als amtliches Gegenstück zu dem sehr beliebten DSV-Segelführerschein BR eingeführt.
Anders als der BR-Schein, der ein reiner Segelschein ist, kann der SKS-Schein wahlweise für
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Sportboote unter Antriebsmaschine und Sportboote unter Segel |
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Sportboote unter Antriebsmaschine |
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ausgestellt werden. Der SKS-Schein gilt in der 12-sm-Zone und enthält als amtlicher Schein das Internationale Zertifikat und ist deshalb weltweit im 12-sm-Bereich gültig.
Der BR-Schein ist durch die Einführung des SKS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis und vom DSV abgeschafft geworden,
wie auch die A-, R-, BK- und C-Scheine des DSV. Inhabern eines vor dem 1.10.1999 ausgestellten BR-Scheins wird empfohlen,
sich einen Sportküstenschifferschein ausstellen zu lassen.
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Der SKS-Schein baut auf den Sportbootführerschein See auf. Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen
der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet und erweitert. Der Seemeilennachweis
über 300 sm muss erst zur praktischen Prüfung erbracht werden.
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Voraussetzungen: |
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16 Jahre |
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Besitz des Sportbootführerscheins See |
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Nachweis (Törn) von mindestens 300 sm nach Erwerb des Sportbootführerscheins See auf Segelyachten (für den SKS-Schein unter Antriebsmaschine und unter Segel) oder auf Motoryachten (für den SKS-Schein unter Antriebsmaschine). |
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